Allgemeine Herstellungs-, Liefer- und Lizenzbedingungen (AGB)
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge der Fundamental Studio GmbH i. G., Bahnhofplatz 8, 6370 Kitzbühel („FND Studio“) über die Herstellung von Animationsfilmen, Serien, Episoden, Kurzformaten und Trailern („Produktion“), über Design- und Entwicklungsleistungen sowie über Abonnements der Plattform Scene Studio.
- Wir schließen Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG.
- Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Was im Angebot oder Produktionsvertrag individuell geregelt ist, geht diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss und Kalkulation
Angebote sind freibleibend und 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Produktionsvertrags, schriftliche Annahme des Angebots oder unsere Auftragsbestätigung zustande; E-Mail genügt. Das Angebot führt alle enthaltenen Leistungen einzeln an, insbesondere Laufzeit, Anzahl der Episoden, Stil, Sprachfassungen, Ton, Musik, Korrekturschleifen, Lieferformate und Rechteumfang. Nicht angeführte Leistungen sind gesondert zu vergüten.
3. Produktionsphasen und Freigaben
- Jede Produktion durchläuft die im Angebot genannten Phasen, in der Regel: (a) Konzept und Drehbuch, (b) Figuren-, Hintergrund- und Stildesign, (c) Storyboard und Animatic, (d) Animation, (e) Ton, Musik und Postproduktion, (f) Endfassung und Lieferung.
- Am Ende jeder Phase legen wir das Ergebnis zur Freigabe vor. Der Kunde gibt binnen 5 Werktagen frei oder teilt konkrete Korrekturwünsche schriftlich mit. Äußert er sich nicht, gilt die Phase als freigegeben.
- Pro Phase sind zwei Korrekturschleifen enthalten, sofern das Angebot nichts anderes festlegt. Weitere Schleifen verrechnen wir nach Aufwand.
- Eine Freigabe ist für alle folgenden Phasen verbindlich. Änderungen an bereits freigegebenen Ergebnissen (etwa ein neues Figurendesign nach Freigabe des Animatics) sind Change Requests: Wir nennen vorab Mehrkosten und Terminfolgen, umgesetzt wird erst nach Zustimmung des Kunden.
- Die künstlerische und technische Gestaltung liegt innerhalb des freigegebenen Briefings bei FND Studio. Stilistische Abweichungen innerhalb dieses Rahmens sind kein Mangel.
- Nennt der Kunde mehrere Ansprechpartner, bestimmt er schriftlich eine Person, die für Freigaben und Abnahme allein verbindlich entscheidet.
4. Kundenmaterial und Rechtekette
- Der Kunde stellt Vorlagen, Figuren, Bücher, Drehbücher, Marken, Logos, Stimm- und Musikaufnahmen und sonstiges Material („Kundenmaterial“) rechtzeitig bereit.
- Der Kunde sichert zu, dass er alle Rechte am Kundenmaterial hält, die für Bearbeitung, Verfilmung, KI-gestützte Verarbeitung und die vereinbarte Auswertung nötig sind, und weist die Rechtekette (Chain of Title) auf Anfrage nach. Er stellt FND Studio von Ansprüchen Dritter frei, die aus dem Kundenmaterial entstehen.
- Verlangen Sender, Verleiher oder Plattformen eine Errors-&-Omissions-Versicherung oder andere Versicherungen, teilt der Kunde das bei Vertragsschluss mit und trägt die Kosten.
- Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung verschieben die Termine; der Mehraufwand wird gesondert verrechnet.
5. Einsatz von KI
- FND Studio setzt bei der Herstellung KI-gestützte Werkzeuge ein, darunter eigene und lizenzierte Modelle. Wir verwenden nur Werkzeuge, deren Bedingungen die kommerzielle Nutzung der Ergebnisse erlauben.
- Kundenmaterial und Ergebnisse verwenden wir nicht zum Training allgemeiner KI-Modelle, außer der Kunde stimmt ausdrücklich schriftlich zu. Projektspezifisch auf Kundenmaterial angepasste Modelle (z. B. für Figuren oder Stil) setzen wir ausschließlich für diesen Kunden ein.
- Stimmen realer Personen bilden wir nur mit deren nachgewiesener Einwilligung nach oder klonen sie.
- Ob KI-generierte Bestandteile urheberrechtlich schutzfähig sind, hängt vom Einzelfall ab; eine bestimmte Schutzfähigkeit sichern wir nicht zu. Auf Anfrage dokumentieren wir den KI-Einsatz je Produktion. Kennzeichnungspflichten bei der Veröffentlichung, etwa nach der KI-Verordnung (EU) 2024/1689, erfüllt der Kunde.
6. Rechte
- FND Studio ist Filmhersteller im Sinne des § 38 UrhG. Die Verwertungsrechte am Film entstehen bei uns, soweit sie nicht bei Verwertungsgesellschaften liegen.
- Nach vollständiger Zahlung räumen wir dem Kunden die im Angebot festgelegten Werknutzungsrechte ein (Medien, Gebiet, Dauer, Exklusivität, Sprachfassungen). Fehlt eine Festlegung, erhält der Kunde ein einfaches, weltweites und zeitlich unbeschränktes Recht, den Film in allen Medien auszuwerten.
- Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und gesonderter Vergütung umfasst sind: Bearbeitung und Umschnitt, Synchronisation in weitere Sprachen, Verwendung von Ausschnitten, Figuren oder Designs außerhalb des Films (insbesondere Merchandising, Spiele, Werbung, Spin-offs) sowie Sublizenzierung.
- Rechte an Figuren, Marken und Welten aus dem Kundenmaterial verbleiben beim Kunden. Von uns zu dieser IP neu entwickelte Designs gehen nach vollständiger Zahlung im Umfang des Angebots auf den Kunden über.
- Bei FND Studio verbleiben insbesondere Software, Pipelines, Modelle, Rigs, 3D-Modelle, Prompts, Vorlagen, Projekt- und Rohdateien sowie Know-how. Projektdateien liefern wir nur, wenn das vereinbart ist.
- Vom Kunden nicht verwendete Entwürfe, Konzepte und Drehbücher von FND Studio bleiben unser Eigentum, sofern dafür kein eigenes Honorar bezahlt wurde.
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an Verwertungsgesellschaften (z. B. AKM/austro mechana, VAM, LSG) nimmt FND Studio vor. Vergütungen für Sprecher, Musik und Rechte Dritter über den vereinbarten Umfang hinaus trägt der Kunde.
7. Lieferung, Abnahme und Archiv
- Wir liefern eine technisch einwandfreie Endfassung in den im Angebot genannten Formaten (z. B. Auflösung, Bildrate, Codec, Tonmischung, M&E-Spuren, Untertitel). Gesonderte Lieferspezifikationen von Sendern oder Plattformen sind nur geschuldet, wenn sie vorab vereinbart wurden.
- Der Kunde prüft die Endfassung binnen 10 Werktagen und meldet wesentliche Mängel schriftlich. Danach oder mit der ersten Veröffentlichung gilt sie als abgenommen.
- Projektmaterial archivieren wir 2 Jahre ab Lieferung. Eine längere Aufbewahrung ist kostenpflichtig zu vereinbaren. Mit der Lieferung geht das Risiko für das gelieferte Material auf den Kunden über.
8. Preise und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Im Preis enthalten sind die Herstellung, eine lieferfähige Endfassung und die Rechte nach Punkt 6.2.
- Sofern nicht anders vereinbart, verrechnen wir je Produktion bzw. Episode: ein Drittel bei Auftragserteilung, ein Drittel bei Freigabe des Animatics, ein Drittel bei Abnahme. Bei Serien gilt dieser Plan je vereinbartem Episodenblock.
- Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Verzug fallen Verzugszinsen nach § 456 UGB sowie Mahn- und Inkassokosten an. Bis zur Zahlung fälliger Beträge können wir die Arbeit an weiteren Phasen und die Lieferung zurückhalten.
- Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
9. Rücktritt durch den Kunden
Tritt der Kunde ohne unser Verschulden vom Auftrag zurück, verrechnen wir die bis dahin erbrachten Leistungen und zusätzlich vom Honorar der noch offenen Phasen: 25 % vor Freigabe des Storyboards, 50 % zwischen Freigabe des Storyboards und Freigabe des Animatics, 100 % ab Beginn der Animation. Der Nachweis geringerer ersparter Aufwendungen steht dem Kunden offen. Bezahlte Leistungen werden übergeben, Rechte erhält der Kunde nur an voll bezahlten Ergebnissen.
10. Termine und höhere Gewalt
Liefertermine gelten nur als verbindlich, wenn sie schriftlich als Fixtermine vereinbart sind, und verschieben sich bei Change Requests und verspäteter Mitwirkung. Bei höherer Gewalt sowie bei Ausfällen von Cloud-, Rechen- oder KI-Diensten Dritter außerhalb unseres Einflussbereichs verlängern sich die Fristen um die Dauer der Störung. Dauert sie länger als 60 Tage, kann jede Seite zurücktreten; erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
11. Gewährleistung
Mängel sind gemäß §§ 377 f UGB unverzüglich zu rügen. Wir beheben berechtigte Mängel durch Verbesserung in angemessener Frist. Schlägt die Verbesserung zweimal fehl, kann der Kunde
Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln Vertragsauflösung verlangen. Die Frist beträgt 6 Monate ab Abnahme. Für Bearbeitungen durch Dritte nach der Lieferung (z. B. Umkodierung) haften wir nicht.
12. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden; bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist mit dem Netto-Auftragswert, bei Abonnements mit den Entgelten der letzten 12 Monate begrenzt. Entgangener Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Ansprüche verjähren 6 Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
13. Nennung und Eigenwerbung
FND Studio wird im Abspann als Animationsstudio genannt (z. B. „Animation: FND Studio“). Nach der Erstveröffentlichung dürfen wir den Film, Ausschnitte und Making-of-Material auf Festivals, Wettbewerben, unserer Website und in Präsentationen zeigen, sofern der Kunde nicht aus wichtigem Grund schriftlich widerspricht.
14. Abonnements der Plattform
Abonnements laufen für die gebuchte Laufzeit und verlängern sich automatisch um dieselbe Dauer, wenn sie nicht 30 Tage vor Laufzeitende gekündigt werden. Preisänderungen teilen wir mindestens 60 Tage vorher mit; der Kunde kann dann zum Änderungszeitpunkt kündigen. Im Übrigen gelten die Nutzungsbedingungen.
15. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Seiten behandeln unveröffentlichte Inhalte, Drehbücher, Designs und Geschäftsdaten der anderen Seite vertraulich, auch nach Vertragsende. Verarbeiten wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden (z. B. Stimmaufnahmen), schließen wir eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art 28 DSGVO.
16. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist Kitzbühel. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das für 6370 Kitzbühel sachlich zuständige Gericht; wir können den Kunden auch an seinem Sitz klagen. Änderungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Ist eine Bestimmung unwirksam, tritt an ihre Stelle eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Fundamentals Studio